Wie weit ist die Umsetzung der AGHs als tagesstrukturierende Angebote nach § 67 SGB XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 5 AsylbLG)?
Wir beantragen,
dass in der Sitzung des SGA am 19. Mai 2025 die Sozialverwaltung, d.h. das Amt für Soziales und Teilhabe, ggf. auch das Jobcenter, berichtet, wie sich die Umsetzung der AGHs in Verantwortung der Stadt Stuttgart seit 1.1.2025 entwickelt hat und beantwortet dabei folgende Fragen:
1. Zu den Tagesstrukturierenden Angeboten nach § 67 SGB XII:
1.1. Wie viele Teilnehmer*innen aus dem Programm Arbeit statt Drogen wurden seit dem 1.1.2025 von der Stadt übernommen, mit anderen Worten: wie viele Personen haben entsprechende Bescheide bekommen?
1.2. Wie viele Neuaufnahmen nach § 67 SGB sind erfolgt? Sollten keine Neuaufnahmen erfolgt oder Antragssteller*innen abgelehnt worden sein, mit welcher Begründung der Sozialverwaltung?
1.3. Wann und wie werden die allem Anschein noch immer offenen Fragen der freien Träger zur operativen Umsetzung der AGHs nach § 67 SGB XII geklärt?
2. Zum § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
2.1. Wie viele Personen konnten nach dem AsylbLG in AGHs bisher vermittelt werden?
2.2. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Trägern der Flüchtlingsbetreuung?
2.3. Wann wird die Frage nach Auszahlung der Aufwandsentschädigung (durch die Träger oder durch das Amt für Soziales und Teilhabe) entschieden?
Wir beantragen weiterhin, dass zu dieser Sitzung auch Vertreter*innen der gemeinnützigen Träger der Arbeitshilfe sowie der Flüchtlingsbetreuung als Berichterstatter*innen eingeladen werden.
Begründung:
In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses berichtete Herr Wacker auf Nachfrage zu diesen AGHs, dass strukturell der Übergang vom Jobcenter in das Amt für Soziales und Teilhabe vollzogen sei. Er berichtete, dass sich allerdings die Besetzung der Plätze nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) als schwierig gestalte.
Letztere Botschaft zu den AHGs nach AsylbLG hat in dieser Form auch die Politik erreicht. Daneben scheint es aber (sehr) widersprüchliche Aussagen zur Umsetzung der AGHs im Programm „Arbeit statt Drogen“ in Verantwortung des Amtes für Soziales und Teilhabe zu geben. Zudem seien wohl einige Fragen in der konkreten operativen Umsetzung noch immer offen.
Vor diesem Hintergrund und insbesondere mit Blick auf die betroffenen Menschen, die diese Angebote auch weiterhin brauchen, möchten wir uns einen Überblick verschaffen, weshalb wir auch die Teilnahme von Vertreter*innen der freien Träger an dieser Berichterstattung für erforderlich halten.
Gezeichnet
Dr. Maria Hackl
Clara Streicher
Sara Dahme